Damit die Freude über das Silvesterfeuerwerk nicht getrübt wird, müssen bestimmte Verhaltensregeln beim Kauf und beim Abbrennen beachtet werden. Niedersachsens Gesundheitsministerin Cornelia Rundt warnt: „Wer unvorsichtig mit Knallkörpern und Raketen hantiert oder illegale Produkte verwendet, kann sich und andere verletzen oder erhebliche Sachschäden verursachen.“
Die Ministerin appelliert daher an Verbraucher und Händler, sich an die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes zu halten, das den Verkauf, das Lagern und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern regelt. Vor allem beim sogenannten Kleinfeuerwerk der Klasse II sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Diese Feuerwerkskörper dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Die Käufer müssen mindestens
18 Jahre alt sein. Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf Kleinfeuerwerk nur am Silvester- und Neujahrstag und dann ebenfalls nur von Volljährigen abgebrannt werden.
Cornelia Rundt erinnert daran, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich nicht zulässig ist.
Vorsicht ist darüber hinaus bei illegalem und nicht zugelassenem Feuerwerk geboten – die Verwendung ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.
Für ungetrübte Silvesterfreude rät die Sozialministerin dringend zur Einhaltung der folgenden Regeln:
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz BAM, zugelassen sind und nicht mit den Artikeln experimentieren.
- Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die beigefügte deutschsprachige Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
- Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
- Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
- „Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder Alkoholisierten.
- In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
Cornelia Rundt: „In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine frohe Silvesterfeier und ein gesundes und glückliches Jahr 2014.“