Zum Schutz der Natur: Generelle Anleinpflicht für Hunde

Freilaufende Hunde stören die vielfältige Vogelwelt in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten, sie scheuchen die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Durch Missachtung der Anleinpflicht werden unter anderem die Feldlerchen in ihrer Anzahl oft entscheidend dezimiert. „Die Erholungssuchenden warten dann im späteren Frühjahr vergeblich auf den Gesang der Vögel“, so Kamieth. „Wir bitten deshalb alle Hundehalterinnen und -halter, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1.April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur zu leisten.“

Auch beim Beschneiden von Bäumen und Hecken ist jetzt besondere Vorsicht geboten, damit brütende Vögel nicht gestört werden. Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün hat hierfür ein Merkblatt erstellt, das im Internet unter www.hannover.de unterdem Suchwort „Baumschnitt“ zu finden ist und telefonisch unter (05 11) 1 68 – 4 38 01 bestellt werden kann. Unter der genannten Internetadresse sind unter dem Suchwort „Hundeauslauf“ auch weitere Informationen zur Leinenpflicht erhältlich.