Steuererklärung – welche Möglichkeiten gibt es bei der Erstellung?

Grundsätzlich ist jeder dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sie ist die Abrechnung am Ende des Jahres und zeigt, ob entweder zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt wurden.
Steuererklärung

Wer ist zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet?

Befreit von der Abgabe der gesetzlichen Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung sind Personen, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder Arbeitnehmer, die ledig sind und ausschließlich ihr Gehalt ohne zusätzliches Einkommen erhalten. Doch auch in diesen Fällen kann die Steuererklärung freiwillig abgegeben werden. Wer zur Einreichung verpflichtet ist, muss dies bis zum 31. Juli des Folgejahres erledigen. Für die Steuererklärung von diesem Jahr (2023) wurde die Frist aufgrund der Corona-Pandemie verlängert und bis zum 02. September 2024 verlängert. Wird die Erklärung hingegen freiwillig abgegeben, ist dies bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Der Stichtag ist dann der 31. Dezember. Nach der Abgabe entscheidet sich, ob man Geld vom Finanzamt zurückerhält oder nachbezahlen muss.

Wie kann die Steuererklärung gemacht werden?

Generell kann die Steuererklärung von jedem selbst erstellt werden. Sowohl mithilfe von Papier- als auch Onlineformularen. Theoretisch kann die Erklärung sogar immer noch handschriftlich ausgefüllt, unterschrieben und anschließend auf postalischem Weg zum zuständigen Finanzamt gesendet werden. Allerdings erscheint dies aufgrund der heutigen alternativen Möglichkeiten wenig attraktiv. Die Finanzämter stellen auf ihren Internetseiten die für die Erklärung benötigten Formulare auch kostenlos zum Download bereit. So können sie ganz einfach heruntergeladen werden. Je komplexer der Steuerfall ist, desto umfangreicher und schwieriger gestaltet sich die Erstellung der Steuererklärung, weshalb es in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein kann, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu Hilfe zu nehmen.

Was steckt hinter dem Softwareprogramm Elster?

Elster steht für elektronische Steuererklärung. Es handelt sich hierbei um das offizielle, kostenlose Programm des Finanzamts, um die Steuererklärung zu erstellen. Die Software ermöglicht es, die Formulare direkt am Computer auszufüllen, sodass sie nicht ausgedrückt werden müssen. Allerdings handelt es sich um dieselben umfangreichen Formulare, wie bei der Erstellung in Papierform. Elster bietet zwar Ausfüllhilfen, allerdings sind diese insbesondere für Steuerlaien in einigen Fällen nicht ausreichend. Obwohl Elster demnach eine digitale Lösung bietet, ist das Vorgehen dennoch aufwendig und für einige Personen nicht besonders nutzerfreundlich.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Steuerberaters

Ein Steuerberater übernimmt sowohl die gesamte Erstellung als auch die Einreichung beim zuständigen Finanzamt. Einer der entscheidenden Vorteile ist außerdem, dass man nicht selbst haftete, sollte es ggf. zu Fehlern bei der Erstellung kommen. Zusätzlich kennt sich der Steuerberater natürlich auch mit sämtlichen Fristen, steuerrechtlichen Vorschriften und ähnlichem aus. Zudem verlängert sich die Frist der Abgabe, wenn die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen wird, um ganze sieben Monate. Der Stichtag fällt daher statt auf den 31. Juli auf den 31. Dezember. Natürlich muss jedoch berücksichtigt werden, dass ein Steuerberater seine Leistungen nicht umsonst anbietet. Die Kosten können hierbei sehr unterschiedlich ausfallen, da ein relativ großer Spielraum zur Verfügung steht. In den meisten Fällen ist die Höhe der Kosten aber auch von der Komplexität der Steuererklärung sowie von der Einkommenshöhe beeinflusst. Obendrein muss die Wartezeit eingeplant werden, die durch die Bearbeitung anfällt. Man erhält sein Geld eventuell nicht so schnell vom Finanzamt zurück, als wenn man die Erklärung selbst abgibt.

Was sind Lohnsteuerhilfevereine?

Bereits seit rund fünf Jahrzehnten gibt es sogenannte Lohnsteuerhilfevereine in ganz Deutschland. Um die Hilfe der Vereine in Anspruch nehmen zu können, muss man allerdings Vereinsmitglied sein. Hierfür fällt ein Mitgliedsbeitrag an, der unterschiedlich ausfallen kann, durchschnittlich allerdings bei rund 150 Euro pro Jahr liegt. Damit sind sie in den allermeisten Fällen günstiger als ein Steuerberater. Die Lohnsteuerhilfevereine helfen bei der Erstellung der Steuererklärung, beraten und klären beispielsweise auch Korrespondenzen mit dem zuständigen Finanzamt. Sollte es zu einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht kommen, fungieren sie außerdem in vertretender Position. Doch nicht jedem steht die Option offen, die Steuererklärung mithilfe eines Lohnsteuerhilfevereins zu machen. Denn nahezu ausschließlich nicht selbstständige Steuerpflichtige, welche geringe Einkünfte aus Verpachtung oder Vermietung, Kapitaleinkünfte oder Einkünfte aus Leistungen aus §22 Nr. 5 EstG haben, ist dies vorbehalten. Die Vereine bieten allerdings auch einige Vorteile. Denn auch in diesem Fall verschiebt sich der Stichtag der Abgabe um sieben Monate auf den 31. Dezember. Ebenso kann man von dem Expertenwissen, Sparmöglichkeiten und eventuell Steuertricks profitieren. Genau wie bei der Zuhilfenahme eines Steuerberaters entfällt auch die Haftung bei Fehlern.

Steuersoftware & Steuer-Apps als einfache Alternative

Heutzutage gibt es neben dem offiziellen Elster-Programm zahlreiche weitere unterstützende Programme für die Erstellung der Steuererklärung. Diese sind entweder per App oder im Browser verfügbar. Mit entsprechenden Programmen kann nicht nur die Steuererklärung erstellt werden, sondern mithilfe eines Lohnrechners auch ganz einfach ausgerechnet werden, was am Ende des Monats vom Gehalt übrigbleibt. Insbesondere für Steuerlaien und Personen, die nicht viel Zeit und Nerv investieren wollen, bieten die Programme entscheidende Vorteile. Denn es ist meistens schon ausreichend, nur einige Fragen zu beantworten. Dank der Ausfüllerleichterungen, die außerdem zur Verfügung gestellt werden, sind die Apps und Co. meist äußerst nutzerfreundlich. Oftmals muss für die Steuererklärung somit nicht mehr als eine halbe Stunde investiert werden. Denn das Ausfüllen von langen und komplizierten Formularen entfällt komplett. Die Software kennt neben sämtlichen steuerrechtlichen Vorschriften auch alle Pauschalen und Freibeträge. Ein weiterer Vorzug ist, dass die Steuererklärung nach der Erstellung direkt digital an das zuständige Finanzamt versendet wird.