Tanzverbot vor Ostern – Einschränkung in der Gastronomie
Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Ablauf des Sonnabends, 24 Uhr unzulässig sind.