Berauschendes Fest – erstes Weihnachten seit der Legalisierung

Weihnachten steht kurz vor der Tür. Seit der Legalisierung von Cannabis in diesem Jahr landet neben Lebkuchen, Baumkuchen und Stollen vielleicht auch Weed Brownies auf dem Teller. Beim Backen und Verzehr der speziellen Plätzchen ist Verantwortungsbewusstsein allerdings das oberste Gebot.

Backen mit spezieller Zutat

CookieFür viele Menschen ist das Backen von süßen Leckereien während der Weihnachtszeit längst zur Tradition geworden. Dabei werden neben den klassischen Familienrezepten auch immer wieder neue Kreationen ausprobiert. Seit das Cannabis-Gesetz am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, gibt es in der vorweihnachtlichen Adventszeit einen neuen Trend: Die spezielle Zutat soll dem süßen Gebäck dabei eine ganz besondere Note geben. Insbesondere unter Konsumenten findet der jüngste Trend Anklang und setzt der eigenen Backkreativität nahezu keine Grenzen.

Große Auswahl – selbst backen oder online erwerben

Wer sich selbst in die Küche stellen und Rezepte ausprobieren will, findet zahlreiche Rezepte. Sowohl die klassischen Butterplätzchen und Spitzbuben als auch Haferflockenplätzchen und würzige Lebkuchen können mit der ganz besonderen Zutat ergänzt werden. Durch die Extrazutat sollen Backerlebnis und Geschmack verfeinert werden. Wer nicht selbst in der Weihnachtsbäckerei aktiv werden will, hat die Möglichkeit, entsprechende Gebäcke online im Versandhandel zu erwerben. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass dies legal ist. Denn trotz der Legalisierung gibt es weiterhin strenge Vorschriften für den Erwerb, den Konsum und die Weitergabe. Gänzlich verboten ist es beispielsweise, Cannabis an Minderjährige weiterzugeben. So dürfen diese natürlich auch nicht von den speziellen Weihnachtsplätzchen probieren. Weiterhin ist es nicht erlaubt, Cannabis in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen zu konsumieren. Hierauf sollte auch unbedingt beim Verzehr der etwas anderen Plätzchen geachtet werden. Für Erwachsene ist es erlaubt, bis zu drei Pflanzen anzubauen – seit dem 1. Juli 2024 sind auch sogenannte Anbauvereine zugelassen, sofern sie über eine behördliche Erlaubnis verfügen.

Von der Vergangenheit in die Gegenwart

Vor Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes in diesem Jahr war es üblich, ins Ausland – zum Beispiel in die Niederlande – zu reisen, um entsprechende Produkte zu erwerben. Anschließend wurden diese dann illegal nach Deutschland geschmuggelt. Durch die neue Regelung ist dies nicht mehr notwendig und ermöglicht daher vielen, während der Weihnachtszeit in der Küche zu experimentieren. Dabei sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden, dass Cannabis bei dieser Konsumart eine andere Wirkung erzielt als beim Rauchen oder Dampfen. Wird die Substanz über Plätzchen, Kekse oder Brownies konsumiert, wird das enthaltene THC direkt von der Leber aufgenommen. Anders als beim Rauchen eines Joints kann es eine halbe bis zwei Stunden dauern, bis die Wirkung eintritt. Insbesondere, wer das erste Mal entsprechende Süßgebäcke konsumiert, sollte daher nicht zu viel auf einmal essen. Anders als beim Rauchen ist die Wirkung der Hasch-Brownies und Co. mit bis zu sechs Stunden auch deutlich länger.

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