Es gibt Dinge, die man einfach nicht für immer mit sich herumtragen möchte. Ein altes Bild, das peinliche Interview von vor zehn Jahren oder ein Beitrag, der heute nicht mehr zu einem passt. Wer so etwas im Netz findet – am besten auf Seite eins der Suchmaschine – fragt sich: Kann ich das löschen lassen? Und vor allem: Wird es dann wirklich gelöscht?
Genau hier kommt das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ ins Spiel. Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll europäischen Bürgerinnen und Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten geben. Aber wie sieht das in der Praxis aus – und wo bleiben die digitalen Spuren trotzdem bestehen?
Wer darf „vergessen“ werden und wie geht das?
Das Gesetz klingt klar: Wenn personenbezogene Daten nicht mehr gebraucht werden, falsch sind oder unrechtmäßig verarbeitet wurden, dürfen sie gelöscht werden. Auch wenn jemand seine Einwilligung zurückzieht oder schlicht nicht mehr will, dass diese Informationen auftauchen – dann heißt es: Bitte löschen.
In der Realität bedeutet das meist, dass man sich direkt an die Plattform oder das Unternehmen wenden muss. Bei Suchmaschinen wie Google oder Bing gibt es dafür spezielle Formulare. Bei sozialen Netzwerken oder Zeitungsarchiven wird es oft komplizierter – vor allem, wenn öffentliches Interesse geltend gemacht wird. Die Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Pressefreiheit ist nicht immer eindeutig.
Und was machen die großen Plattformen damit?
Ob Meta, Google oder andere Tech-Giganten: Sie sind verpflichtet, den Antrag zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Das betrifft allerdings oft nur die Sichtbarkeit – also zum Beispiel, ob ein Link in der Suche auftaucht.
Das Problem: Daten liegen selten nur an einem Ort. Inhalte sind oft mehrfach gespiegelt, auf Servern in anderen Ländern gespeichert oder über Drittplattformen verbreitet worden. Auch Suchmaschinen speichern sogenannte Caches – also Kopien der Seiten –, die weiter bestehen können, selbst wenn das Original gelöscht wurde. So lebt ein Eintrag manchmal weiter, obwohl er schon verschwunden sein sollte.
Was passiert mit Daten, die in KI-Trainings landen?
Ein neuer Knackpunkt in der Diskussion sind KI-Modelle, die auf riesigen Datenmengen aus dem Netz trainiert werden. Was passiert mit den Informationen, wenn sie einmal in einem solchen Modell verarbeitet wurden? Kann man sie da wieder „herausholen“?
Die ehrliche Antwort: Aktuell bisher nicht wirklich. Auch wenn Unternehmen in Europa zunehmend verpflichtet werden, Datenquellen offenzulegen und Löschwünsche ernst zu nehmen, bleibt das Thema technisch schwierig. Die Kontrolle über persönliche Daten endet oft da, wo sie unsichtbar weiterverarbeitet werden.
Was bleibt – und was man selbst tun kann
So wichtig das Recht auf Vergessenwerden ist: Es wirkt vor allem dort, wo die Daten überhaupt sichtbar sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte schon vor dem digitalen Abdruck aufpassen. Das bedeutet nicht nur bewusstes Posten, sondern auch technisches Aufräumen im Alltag.
Zum Beispiel mit datenschutzfreundlichen Suchmaschinen, Browsern und kleinen Tools, die Tracker blockieren. Ein weiteres Werkzeug, das dabei hilft, ist ein sogenanntes VPN – also ein virtuelles privates Netzwerk. Wer etwa einen Dienst wie Surfshark nutzt, kann damit die eigene Verbindung verschlüsseln und so den Standort verschleiern. So lassen sich persönliche Informationen besser schützen, bevor sie irgendwo landen. Eine Surfshark Bewertung zeigt, wie solche Dienste helfen können, die eigene Datenspur zu verkleinern – gerade beim Surfen in öffentlichen WLANs oder auf internationalen Seiten.
Ferner lohnt es sich, regelmäßig die eigenen Online-Profile und Suchergebnisse zu überprüfen. Viele Menschen vergessen, dass auch alte Forenbeiträge, verwaiste Nutzerkonten oder längst vergessene Profilseiten weiter auffindbar sind. Wer diese Stellen systematisch durchgeht, kann auch abseits juristischer Wege einiges an digitalem Ballast loswerden.
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Löschen lassen ist ein gutes Recht, aber eben nur ein Teil der Lösung. Die digitale Welt funktioniert nicht wie ein Notizbuch, aus dem man einfach eine Seite herausreißt. Vielmehr ist es ein Netzwerk aus Erinnerungen, Kopien und automatisierten Prozessen, die sich nicht so leicht abschalten lassen.
Dennoch ist das Recht auf Vergessenwerden ein wichtiges Werkzeug. Es schafft Bewusstsein dafür, dass Daten keine Selbstverständlichkeit sind. Und es eröffnet Wege, wie man zumindest einen Teil der Kontrolle zurückgewinnt. In Linden würde man sagen: „Ganz weg is‘ vielleicht schwierig – aber weniger sichtbar reicht auch erst mal.“