Mobil Telefonieren, gute Tipps für den nächsten Urlaub

Auch im Strandurlaub, beim Städtetrip oder während der Reise in die Berge wollen vermutlich die wenigsten auf die Nutzung ihres Smartphones verzichten. Wer im Ausland – insbesondere außerhalb der Europäischen Union – surfen, telefonieren und Nachrichten per SMS verschicken will, sollte jedoch auf einige Punkte achten, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.

Worauf sollte beim mobilen Telefonieren innerhalb der EU geachtet werden?

Telefonieren im AuslandDurch „Roam-like-at-home“, das mindestens noch bis 2032 gilt, kann das Smartphone grundsätzlich innerhalb des EU-Auslands genauso genutzt werden wie zu Hause. Denn die Regelung sieht vor, dass für das Surfen, Telefonieren und Versenden von SMS in anderen EU-Staaten dieselben Kosten anfallen wie im Inland. Für gewöhnlich fallen also keine Roaming-Aufschläge an. Doch Vorsicht: Mobilfunkanbieter können entsprechende Aufschläge erheben, wenn eine nicht „angemessene“ Nutzung festgestellt wird. Bei Kunden, die sich zum großen Teil im EU-Ausland und nicht in Deutschland aufhalten, kann dies der Fall sein. Viele Mobilfunkanbieter legen für den Aufenthalt im EU-Ausland etwa eine Begrenzung von vier Monaten fest. Der Hintergrund ist, dass die Anbieter durch die Begrenzung verhindern wollen, dass sich der Kunde im Ausland eine günstigere SIM-Karte kauft und diese dann aber nur im Inland nutzt oder andersherum. Mit dem Vorbehalt der Roaming-Aufschläge bei nicht „angemessener“ Nutzung soll Missbrauch vorgebeugt werden. Um im Nachhinein nicht von einer hohen Rechnung überrascht zu werden, schadet es daher nicht, sich auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union im Vorfeld beim Mobilfunkanbieter zu informieren.

Was ist bei Reisen außerhalb der EU zu beachten?

Wer eine Reise ins Ausland außerhalb der Europäischen Union unternimmt, kann auch dort theoretisch mit seinem deutschen Tarif surfen und telefonieren. Doch anders als innerhalb der EU fallen hierbei Roaming-Gebühren an. Die Kosten können schnell in die Höhe schießen und sind für den Kunden oftmals schwer im Auge zu behalten. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld bei seinem Mobilfunkanbieter zu informieren. Einige bieten auch spezielle Roaming-Tarife für Aufenthalte außerhalb der EU-Staaten an. Um im Urlaub nicht auf Surfen und Telefonieren verzichten zu müssen, kann jedoch auch eine extra Prepaid-Karte oder eSIM erworben werden. Durch diese Option kann eine mögliche Kostenfalle umgangen werden. Denn wer sich für eine Prepaid-Karte extra für die Reise entscheidet, kann schon vor Antritt die Höhe des Guthabens festlegen, das er verbrauchen möchte. So kommt es später nicht zu bösen Überraschungen auf der Telefonrechnung. Um nicht von der Begrenzung des SMS-Versands oder Datenverbrauchs während des Urlaubs überrascht zu werden, lohnt sich ein genauer Blick auf die Bedingungen des jeweiligen Angebots. Es gibt jedoch auch beispielsweise eSIM für Japan mit unbegrenztem Datenvolumen – und natürlich auch für andere Reiseziele. Mittlerweile können für jedes Reiseziel schon vorab entsprechende Tarife mit den benötigten Konditionen erworben werden. Eine weitere Option ist es natürlich, die SIM-Karte erst direkt vor Ort im Ausland zu erwerben. Dies lohnt sich insbesondere dann, wenn dort nicht nur wenige Tage, sondern gleich mehrere Wochen verbracht werden.

Hier sollten Verbraucher vorsichtig sein

Wird die Reise per Schiff oder Flugzeug angetreten, können wieder andere Bedingungen gelten. Allerdings sind die Anbieter dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Kunden nicht unbeabsichtigt das Roaming in Bordnetzen nutzen. Um diese Schritte umzusetzen, werden die Kunden zum Beispiel von ihrem Mobilfunkanbieter darüber informiert, wie sie das Roaming an ihrem Smartphone ausschalten können. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Kunden auch vor Antritt einer Flug- oder Schiffsreise einfach direkt bei ihrem Anbieter informieren. Wichtig zu wissen ist zudem, dass bei WLAN-Calls um Telefonate, die grundsätzlich über das Internet in das Heimatnetz „zurück geroutet“ werden, daher können diese Gespräche auch wie Auslandsgespräche aus Deutschland abgerechnet werden.