Kontaktverbot etwas gelockert – Ausnahme für enge Freunde
Gestern hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass „Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten“ nun wieder zugelassen sind.