Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel

Region HannoverHeute hat das Land die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV und Einzelhandel ausgesprochen, die ab kommenden Montag gilt. Dazu Regionspräsident Hauke Jagau: „Die Region begrüßt das verbindliche Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in den Bereichen, wo der erforderliche Mindestabstand schwer oder zum Teil gar nicht eingehalten werden kann – wie das besonders im ÖPNV der Fall ist. Grundsätzlich hängt aber der Erfolg des Umgangs mit Covid-19 davon ab, wie umsichtig und verantwortlich die Menschen handeln. Es kommt auf die Einsicht jeder bzw. jedes Einzelnen an, sich und andere durch das eigene Verhalten zu schützen. Ein dauerhafter Erfolg kann nur durch Einsicht und nicht durch Pflichten und Verbote und Bußgelder erreicht werden. Eine sogenannte Alltagsmaske stellt zwar keinen zuverlässigen Eigenschutz vor einer Ansteckung dar. Sie kann aber dafür sorgen, wenn wirklich alle sie tragen, dass andere besser geschützt werden und damit die Infektionsketten unterbrochen werden können.“

Immer wieder erreichen die Region Hannover Nachfragen zu Veranstaltungen. Hierzu ist folgendes zu sagen: Das Veranstaltungsverbot betrifft generell auch Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen. Es gilt momentan bis zum 6. Mai 2020. Grundlagen dafür sind das weiterhin herrschende Kontaktverbot in der Öffentlichkeit und die Einschränkungen des Publikumsverkehrs für die jeweiligen Institutionen.

Ob es nach dem 6. Mai zu Veränderungen des Veranstaltungsverbotes kommen kann, entscheidet sich frühestens bei den Beratungen der Bundesregierung am 30. April 2020.