Zuwendungen der Stadt an Vereine, Initiativen und freien Träger*innen

Hannover LogoDie Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf praktisch alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Gerade aus dem Kreis der Vereine, Initiativen und freien Träger*innen, die Zuwendungen von der Landeshauptstadt Hannover erhalten, werden viele Sorgen und damit zusammenhängende Fragen an die Stadtverwaltung herangetragen. Um die Auswirkungen der Pandemie auch für diese Akteur*innen abzumildern, hat sich die Verwaltung zu einem pragmatischen Vorgehen im Interesse der Zuwendungsempfänger*innen entschieden. Sechs Leitlinien beschreiben das Verfahren der Fortsetzung und Auszahlung von Zuwendungen. In direkten Anschreiben informiert die Verwaltung zurzeit die Adressat*innen aus Kultur-, Sozial-, Jugend- und Sportbereichen.

„Die vielfältigen Initiativen und freien Träger*innen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das Zusammenleben in unserer Stadt. Für uns steht außer Frage, dass wir einen Beitrag dazu leisten wollen, die funktionierenden Strukturen zu sichern und gemeinsam mit den Zuwendungsempfänger*innen diese Krise zu meistern“, erklärt Oberbürgermeister Belit Onay.

„Mit den Leitlinien bekommen unsere Partner*innen Sicherheit und müssen sich nicht auch noch um die städtische Unterstützung sorgen. Uns ist sehr wichtig, dass all die, die mit ihrer Arbeit das vielfältige Spektrum der städtischen Gemeinschaft gestalten und das auch in dieser Zeit mit viel Engagement und Fantasie und zum Teil ganz neuen digitalen Präsentationsformen fortsetzen wollen, Klarheit haben, wie es in der Krise für sie weitergeht – von Kulturschaffenden über den Sozial-, Senioren- oder Sportbereich bis zu den freien Träger*innen der Jugendhilfe, den Jugendverbänden und den vielen anderen Kooperationspartner*innen“, unterstreichen Kultur-, Sozial und Sportdezernentin Konstanze Beckedorf und Personal-, Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski.

„Wir stecken einen Rahmen ab, der es den Zuwendungsempfänger*innen ermöglicht, besser mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie fertig zu werden. Das ist nicht zuletzt Ausdruck unserer Wertschätzung für diese Akteur*innen“, so Stadtkämmerer Axel von der Ohe. „In dieser für alle Seiten sehr herausfordernden Situation, erwarten wir allerdings gleichzeitig von den Zuwendungsempfänger*innen, dass sie beeinflussbare Kosten soweit als möglich senken und damit einen Beitrag dazu leisten, die Belastungen für den städtischen Haushalt in Grenzen zu halten.“

Leitlinien der Stadtverwaltung zum Umgang mit den Zuwendungen

  1. Bereits ausgezahlte Zuwendungen für institutionelle Zwecke verbleiben bei den Zuwendungsempfänger*innen.
  2. Noch auszuzahlende Zuwendungen für institutionelle Zwecke werden an die Zuwendungsempfänger*innen ausgezahlt.
  3. Zuwendungen für Projekte oder Maßnahmen, die wie ursprünglich vorgesehen durchgeführt werden, können ausgezahlt werden beziehungsweise bei den Zuwendungsempfänger*innen verbleiben.
  4. Zuwendungen für Projekte oder Maßnahmen, die abweichend von der bisherigen zeitlichen Planung bis Ende 2021 in modifizierter Form (zum Beispiel als digitale Präsentation) oder zeitlich verschoben durchgeführt werden, können ausgezahlt werden beziehungsweise bei den Zuwendungsempfänger*innen verbleiben.
  5. Bereits ausgezahlte Zuwendungen für Projekte oder Maßnahmen, die bis Ende 2021 nicht durchführbar sind, und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt für eine modifizierte Maßnahmendurchführung benötigt werden, können in Höhe der für die Projektanbahnung verbrauchten Aufwendungen (wie Einladungen, Honorarvorauszahlungen, Kosten für Raumreservierungen, Kosten für erforderliche Absagen oder Stornierungen) bei den Zuwendungsempfänger*innen verbleiben.
  6. Zuwendungen für Projekte oder Maßnahmen, die bis Ende 2021 nicht und auch nicht modifiziert durchführbar sind, werden nicht ausgezahlt.

Für Fragen wenden sich Zuwendungsempfänger*innen aus den einzelnen Bereichen bitte an:

  • Kulturschaffende (auch mit Fragen Bundes-Soforthilfen und die Hilfen für Künstler*innen des Landes Niedersachsen):
    Kulturbüro: E-Mail: kulturbuero@hannover-stadt.de; Telefon 168 44411 (Montag bis Freitag 9 bis 13 Uhr)
    Zentrale Angelegenheiten Kultur: Telefon 168-45244 (Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr)
  • Träger*innen, die über den Fachbereich Jugend und Familie gefördert werden
    Fachbereich Jugend und Familie: E-Mail: 51Fachbereichsleitung@hannover-stadt.de
  • Träger*innen, die über den Fachbereich Schule gefördert werden:
    Fachbereich Schule: E-Mail: 40@hannover-stadt.de
  • Träger*innen, die über den Fachbereich Sport gefördert werden:
    Sachgebiet Sportförderung: Telefon 168-34161
  • Träger*innen, die über den Fachbereich Senioren gefördert werden:
    Fachbereich Senioren: E-Mail 57.06-finanzen@hannover-stadt.de; Telefon 168-40725
  • Träger*innen, die über den Fachbereich Soziales gefördert werden
    Fachbereich Soziales: Zentrale Angelegenheiten: E-Mail: 50.08@Hannover-Stadt.de
  • Zuwendungen Jugendberufshilfe: E-Mail: 50.45@Hannover-Stadt.de
  • Zuwendungen aus dem Integrationsfonds und Gesellschaftsfonds Zusammenleben (GFZ): E-Mail: 50.60@Hannover-Stadt.de

Bildnachweis: Landeshauptstadt Hannover