Eichenbrink in Limmer: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Eichenbrink RadfahrerIn der Straße Eichenbrink in Limmer ist zum Ende der letzten Woche eine neue Fahrbahndecke aufgebracht worden.

Seit dem vergangenen Montag, 12. August 2019 ist im Abschnitt von der Kirchhöfnerstraße bis zur Sichelstraße über die alte Kanalbrücke die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Radfahrer haben hier jetzt dauerhaft die Wahl, den schmalen Fußweg oder die Fahrbahn zu benutzen.

Weiter westlich ist der Eichenbrink für Autofahrer noch bis zum Monatsende nur einseitig befahrbar. Eine Bedarfsampel sorgt für abwechselnden einseitigen Autoverkehr in Höhe der Baustelle. Die Radfahrer benutzen dort während dieser Zeit die Fahrbahn mit, oder können über Charlys Brücke ausweichen.

Bildnachweis: Stefan Ebers