Osterfeuer in Linden-Limmer und umzu 2018

Osterfeuer Ratswiese
Osterfeuer Ratswiese

Osterfeuer am Samstag 31. März 2018

  • Ruderverein Linden v. 1911 e.V. Gelände des Rudervereines, Limmerstr. 134, 19:00 – 22:00 Uhr
  • KGV Linden – Kolonie Lindener Eisen u. Stahl, auf dem Parkplatz hinter dem Vereinshaus Am Lindener Berg 39, 18:30 – 22:00 Uhr
  • Unternehmen Limmer e.V, Festplatz Ratswiese Limmer / Wunstorfer Str., 18:00 – 22:00 Uhr
  • Kolonie Ihlpohl II Kolonieparkplatz West, Am Ihlpohl 2, 18:00 – 22:00 Uhr
  • KGV Eintracht e.V. Hann-Linden Vereinsgrundstück, Am Ihlpohl 20, 19:00 – 21:00 Uhr
  • KGV Tiefland e.V. Festplatz, Am Ihlpohl 11, 18:00 – 22:00 Uhr
  • KGV An der Saline e. V. Vereinsplatz, Davenstedter Str. / Carlo-Schmid-Allee, 18:00 – 22:00 Uhr
  • KGV Limmer e.V. Vereinsgelände, Richard-Partzsch-Weg 55, 19:00 – 22:00 Uhr
  • SG Hannover 1874 Vereinsgelände, In der Steintormasch 48, ab 18:00 Uhr
FAUST Osterfeuer im Gretchen
FAUST Osterfeuer im Gretchen

Osterfeuer am Samstag 01. April 2018

  • Faust Freigelände / Biergarten Gretchen, Zur Bettfedernfabrik 3, ab 18 Uhr
    Beim traditionellen Osterfeuer im Biergarten Gretchen geht der Winter endgültig in Flammen auf.
    Anschließend kann bei Lichterloh rockt! – Oster-Rock und Feuer-Elektro mit Dan Hammond noch getanzt werden.

Es hat in Norddeutschland Tradition: Am Tag vor Ostersonntag lodern wieder die Osterfeuer. Die Stadt hat zahlreiche Osterfeuer genehmigt.

Das Brennmaterial für Osterfeuer darf frühestens eine Woche vor dem Brenntag auf einem Sammelplatz angeliefert werden. Zum Schutz von Kleintieren darf das Brennmaterial erst am Tag des Osterfeuers auf dem Brennplatz aufgeschichtet werden.

Es darf nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Das bedeutet, dass bearbeitetes oder behandeltes Holz jeglicher Art (etwa Holzpaletten, Holzkisten, Bretter, Spanplatten, Abfallholz) nicht verbrannt werden darf. Hierbei handelt es sich um Abfall, der im Rahmen der Sperrmüllabfuhr oder über die Betriebshöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes entsorgt werden muss. Gleiches gilt für sonstige Gartenabfälle.

Bildnachweis: Achim Brandau