Informationen am Mittwoch: Grundsicherung im Alter – Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang

Senioren-Service-Zentrum
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Am Mittwoch (11. Oktober) bietet der Kommunale Seniorenservice Hannover (KSH) eine Veranstaltung mit Vortrag und Gesprächen zum Thema „Grundsicherung im Alter – Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang“ an.

Mit dem Eintritt in das Rentenalter ändern sich viele Lebensumstände. Dazu gehört auch die Frage, ob das Einkommen für die weiter laufenden regelmäßigen Ausgaben ausreicht.

Zunehmend mehr Menschen sind im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Grundsicherung im Alter soll insbesondere denjenigen eine sichere materielle Lebensgrundlage verschaffen, die wegen Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhnen oder einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung keine Existenz sichernden Renten aufbauen konnten und deshalb von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind.

Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter kann bestehen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln (insbesondere Einkommen und Vermögen) sichergestellt werden kann. Die Leistung der Grundsicherung im Alter setzt also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

Im diesem Vortrag werden die Anspruchsvoraussetzungen und der Leistungsumfang ausführlich dargestellt. Der Referent ist Wolfgang Glatzel vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover.

Die Veranstaltung beginnt um 15 Uhr im Veranstaltungszentrum des KSH, Ihmepassage 5 (Eingang über Blumenauer Straße). Sie endet gegen 17 Uhr.

Weitere Informationen unter Telefon: 168-45195. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei.

Bildnachweis: Achim Brandau