CDU beschließt Änderungsantrag zu Fösse- und Misburger Bad

Die CDU-Ratsfraktion hat die Sommerpause genutzt und gestern auf ihrer Fraktionssitzung je einen Änderungsantrag zum Fösse- und einen zum Misburger-Bad beschlossen.

„Wir haben uns in den letzten Wochen sehr intensiv mit den Drucksachen der Verwaltung beschäftigt“, sagt Jens Seidel, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion. „Dabei haben wir sehr viel mit den Bezirksräten und den Menschen vor Ort gesprochen, um deren Wünsche und Bedürfnisse aufzunehmen“, so Seidel weiter.

„Wir haben sehr genau zugehört und das Ergebnis kann sich sehen lassen“, ergänzt Thomas Klapproth, sportpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion. Neben vielen kleineren Änderungen, wie dem Verzicht auf einen teuren Hubboden, gehe es vor allem darum, das Fössebad zum Familienbad für Hannovers Südwesten (Linden, Limmer, Ricklingen, Badenstedt) zu machen. „Dafür verzichten wir hier auf eine 50m-Bahn. Diese wollen wir dagegen im Misburger-Bad realisieren und somit für eine zweite Wettkampfstätte in Hannover sorgen. Das sind die Kerngedanken unserer Anträge“, bekräftigt Seidel die Auffassung der CDU.

„Anders als die Stadtspitze und die Ratsmehrheit nehmen wir die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger ernst, die ein jahrelanges Desaster bei den städtischen Bädern erleben mussten. Dabei haben wir auch eigene Positionen nochmal überdenken müssen“, so Klapproth weiter. Wenn es die Ampel ernst meine mit einer wirklichen Bürgerbeteiligung, müssten die Anträge eigentlich mit den Stimmen der Ratsmehrheit beschlossen werden, da sind sich Seidel und Klapproth einig.

Irritiert ist man daher auch besonders über eine Einladung zu einem Workshop „Misburger-Bad“ seitens der Stadtverwaltung. „Eine Bürgerbeteiligung am 21. August nach der Beschlussfassung am 14. August im Sportausschuss? Das mutet schon sehr eigenartig an“, so Seidel. Und Klapproth ergänzt abschießend: „Bei diesem erneuten Vorgehen habe ich wenig Hoffnung, dass die Ampel ihren großen Worten auch Taten folgen lässt. Da wird die Bürgerbeteiligung zur Bemäntelung von Beschlüssen nach Gutsherrnart herabgestuft.“