Kita-Stadtelternrat: Warum brauchen wir ein zentrales Anmeldeverfahren für Kita-Plätze?

Ein schriftlicher Beratungsbeitrag des Kita-Stadtelternrates für die Arbeit des Jugendhilfeausschusses zu seiner Sitzung am 26.9.2011 und für Folgesitzungen des Jugendhilfe-Ausschusses sowie weiteren Gremien in Politik und Verwaltung, in denen über das Anmeldeverfahren für Kita-Plätze verhandelt wird.

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Elternschaft, eigenen Erfahrungen, aber auch aufgrund von Erfahrungen mit der Suche nach einem Kita-Platz über die Eltern bei öffentlichen Diskussionsveranstaltungen zum Thema Kitas berichtet haben, fordert der Kita-Stadtelternrat eine Verbesserung des Anmeldeverfahrens für Kita-Plätze.

Das sind Krippenplätze für die 0-3jährigen, Kindergartenplätze und Hortplätze für die Kinder, die die Grundschule besuchen.

Aktuelle Situation:

Die begründete Befürchtung, bei der Vergabe von Kita-Plätzen leer auszugehen, zwingt die Eltern in Hannover dazu, ihr Kind, dem sie den Kita-Besuch ermöglichen wollen, in 20 und mehr Kitas gleichzeitig anzumelden. Dass Kitas in der Regel erwarten, dass die Eltern dort persönlich vorstellig werden, bedeutet dass viele Eltern einen wahren Kita-Anmelde-Marathon zu absolvieren haben. Darüber hinaus erwarten manche Kitas von den Eltern außerdem, dass sie im zum Teil zweiwöchigen Rhythmus zumindest telefonisch in der Kita auf ihren dringenden Bedarf nach einem Kita-Platz für ihr Kind hinzuweisen haben, andernfalls wird der Name des Kindes von der Anmeldeliste gestrichen.

Trotzdem ist damit keineswegs der Kita-Platz gesichert. Und der Eindruck „Letztlich ruckelt sich dann doch alles zurecht", der bei einer Podiumsdiskussion im Kommunalwahlkampf zum Thema Familie von einer Politikerin der Regierungskoalition in Hannover geäußert wurde, mag vielleicht aus Sicht der Kitas zutreffen, denn diese kriegen ihre freie Plätze stets alle besetzt, aber für die Eltern und ihre Kinder, die leer ausgehen, „ruckelt" sich nichts zurecht.

Der Kita-Stadtelternrat Hannover formuliert in seiner Sitzung am 21.9.2011 folgende Anforderungen an ein zentrales Anmeldeverfahren für Kita-Plätze und stellt seine Überlegungen in Form dieses Vorschlages vor:

1. Das Verfahren muss transparent bleiben und effizient arbeiten.

Begründung: Ein Verfahren, das bei den Eltern den Eindruck erweckt, das gute Beziehungen oder finanzielle Zuwendungen die Chance auf einen Kita-Platz erhöhen wird keine Akzeptanz finden. Und das Verfahren, muss so effizient gestaltet werden, dass die Eltern i. d. R. ihrem Kind den Kita-Platz ermöglichen können, den Sie für Ihr Kind wünschen. 

2. Alle Kitas beteiligen sich an dem Verfahren.

Begründung: Ein zentrales Anmeldeverfahren ist unsinnig, wenn sich nicht alle Kitas daran beteiligen würden, weil dann das Prinzip der sehr hohen Zahl an Mehrfachanmeldungen mehr oder weniger unverändert beibehalten werden würde.

3. Die Eltern haben die Möglichkeit, drei Wunsch-Kita-Plätze anzugeben. Der erste, zweite und dritte Wunsch können Plätze in drei verschiedenen Einrichtungen sein, oder drei Plätze in derselben Einrichtung, jedoch mit unterschiedlichen Betreuungszeiten, z.B. Ganztags-, Dreiviertel-, Halbtagsplatz in derselben Kita oder eine Kombination daraus.

Begründung: Damit ist gewährleistet, dass einerseits die Eltern, bei der Erkundung möglicher Kita-Plätze sich auf drei Einrichtungen konzentrieren können und ein „Ablaufen" von 20 und mehr verschiedenen Kitas erspart bleibt. Zudem wächst die Wahrscheinlichkeit, dass ein möglichst wohnortnaher Platz dem Kind ermöglicht wird.

4. Die Anmeldungen werden zentral, z. B. im Familienservice-Büro gesammelt. Der Anmeldebogen kann mit den Angaben zum Erst-, Zweit- und Drittwunsch direkt in eine der drei ausgewählten Kitas abgegeben werden, die den Bogen dann an das Familienservicebüro weiterleiten, oder direkt beim Familienservicebüro. Vorstellbar ist auch die Option einer „Online-Anmeldung".

Im Familienservice-Büro werden per EDV Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen. Die zentrale Anmeldestelle meldet jetzt an die Kitas zurück, wie viele und welche Eltern sich bei den jeweils angegebenen Kitas mit Erstwunsch angemeldet haben. In dieser Phase ist der Zweitwunsch noch völlig irrelevant und darf nicht als Kriterium für eine Platzvergabe dienen. Die Kitas sollen deshalb die Zweitwunsch- und Drittwunsch-Angabe auch gar nicht zu sehen bekommen. Die Kitas, bei denen sich ja die Eltern persönlich angemeldet haben vergeben jetzt in einer ersten Runde Plätze.

Begründung: Die Eltern müssen sich sicher sein, dass ihr Erstwunsch in vollem Umfange gültig ist und nicht etwa dadurch entwertet wird, dass eine Kita die Aufnahme ablehnt, weil die Kita vermutet, dass der Zweitwunsch ja sehr aussichtsreich sei.

5. Eltern, die bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt wurden, werden von den Kitas zurückgemeldet an die zentrale Anmeldestelle. Es wiederholt sich das unter 4 beschriebene Verfahren. Ebenso wird eine dritte Runde durchgeführt, um bei den Eltern und Kindern, die bislang noch nicht zum Zug gekommen sind, wenigstens die Chance auf die Erfüllung des Drittwunsches zu wahren. Erst dann, wenn auch der Drittwunsch nicht erfüllt werden kann, werden die Eltern über noch freie Kitaplätze informiert, um den Kindern auf diesem Weg einen Kita-Platz zu ermöglichen. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sich die Eltern dann für einen der angebotenen Plätze entscheiden. Die Kita meldet zurück, wenn auf diesem Weg eine Aufnahme erfolgt.

Begründung: Auf diese Weise wird erreicht, dass unnötige Laufereien für betroffene Eltern entfallen.

6. Das Verfahren gilt für Krippenplätze, Kindergartenplätze und Hortplätze. Bestehende bewährte Regelungen, wie  z. B. die Geschwisterkindregelung, oder der Verbleib in derselben Einrichtung beim Wechsel von Krippe zu Kindergarten, bzw. von Kindergarten zu Hort, werden beibehalten.

Begründung: Die Geschwisterkindregelung, die vorsieht, dass Geschwisterkinder Vorrang bei der Aufnahme haben, ist für Eltern mit mehreren Kindern enorm wichtig, denn es kann ihnen nicht zugemutet werden, dass sie gleichzeitig mit mehreren verschiedenen Kitas den Kontakt halten müssen, weil ihre Kinder entsprechend „verteilt" wurden. Für vollzeitberufstätige Eltern ist dies fast unmöglich, sofern der Arbeitsplatz nicht gleich in der Nähe der Kita's ist. Auch muss es den Kindern möglich sein, das jeweilige Kita-Folgeangebot in ein und derselben Einrichtung zu besuchen.

7. In dieses Verfahren ist auch die Vergabe von Kita-Plätzen für Kinder mit Behinderungen zu integrieren.

Begründung: Eltern von Kindern mit Behinderungen, auf deren Schwierigkeiten bei der Suche nach einem Kita-Platz der Kita-Stadtelternrat schon mehrfach hingewiesen hat, sind in diesem Verfahren so zu integrieren, dass auch sie ihrem Kind einen Kita-Platz ermöglichen können.

8. Es ist absehbar, dass in Anbetracht des Mangels an Kita-Plätzen auch nach Abschluss des oben beschriebenen Verfahrens noch Kinder unversorgt bleiben werden. An dieser Stelle steht die Stadt Hannover in der Pflicht, noch stärker als bisher den Ausbau der Kita-Plätze voranzutreiben.

Begründung: Es kann nicht hingenommen werden, dass Kinder denen die Eltern einen Kita-Platz ermöglichen wollen, aufgrund der bestehenden Mangelsituation davon ausgeschlossen werden. Denn es bedeutet für die Kinder in der Regel den Ausschluss davon, mit Gleichaltrigen unter Begleitung bzw. Anleitung durch qualifizierte pädagogische Mitarbeiter der Kitas gemeinschaftlich zu spielen, spielend zu lernen und Erfahrungen von Gemeinschaft zu erleben. (Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kitas!) Wie Untersuchungen hinlänglich belegen, bedeutet es eine Benachteiligung beim frühkindlichen Bildungserwerb, wenn Kinder keine Kita besuchen.

9. Trotz der aktuell zu niedrigen Versorgungsquote mit Kita-Plätzen, sind die Kitas durch entsprechende Regelungen dazu in die Lage zu versetzen, dass sie nicht alle Kita-Plätze gleich zu Beginn des Kita-Jahres vergeben, sondern dass auch Plätze freigehalten werden, um z. B. Kindern, die erst im November oder Dezember drei Jahre alt werden, im laufenden Kindergartenjahr noch in den Kindergarten aufnehmen zu können.

Begründung: Kinder, die z. B. „reif" sind für den Kindergarten sollen nicht noch ein halbes Jahr oder noch länger auf die Aufnahme in den Kindergarten warten müssen. Letztlich wirkt sich der Start des Kita-Jahres in etwas kleineren Gruppen auch deshalb positiv aus, weil so das extrem angespannte zahlenmäßige Verhältnis von zu wenig ErzieherInnen und Erziehern für zu große Kita-Gruppen wenigstens ein Stück weit entspannt wird. Für die Eltern wiederum steht nicht selten die berufliche Existenz zur Disposition, wenn es ihnen nicht gelingt, einen Kita-Platz für ihr Kind zu „ergattern".

(Anforderungen des Kita-Stadtelternrates an ein Zentrales Anmeldeverfahren für Kitas, formuliert als Entwurf, erarbeitet in der Kita-Stadtelternrat-Sitzung am 21.9.2011, Georg Weil, Sprecher)