Planfeststellung zur Abgrabung des Ihmeufers hat begonnen

Der parlamentarische Kampf wurde vor Jahren verloren! – Während der Bezirksrat Linden-Limmer die Maßnahme einstimmig ablehnte, stimmte der Bezirk Mitte und später auch der Rat, zu. Eine Reihe von Versuchen die Geschehnisse inhaltlich zu verhindern (Anhörung im Rat / Forderung nach einer Flusskonferenz usw.) haben stattgefunden und zwar zu sehr viel Meinungsbildung geführt, leider aber diese Maßnahme nicht verhindern können.

So werden (wahrscheinlich ab Herbst 2010) hunderte Bäume abgeholzt werden und uns dann leider mit einer Riesenbaustelle in die nächsten Jahre begleiten. Das Planfeststellungsverfahren hat mit der Auslegung am 08.04.2010 begonnen und jede/r kann persönlich seine Ablehnung durch Einwendungen einbringen!

Wer die städtische Sichtweise, aber auch sämtliche Pläne nachvollziehen will, kann dies im Web unter:

Allgemeine Infos:

 

Konkreter siehe „Vorlandabgrabungen“ unter:

 und in

der Broschüre „Hochwasserschutz in Hannover“ unter:

Die Stadtteilgruppe & Bezirksratsfraktion der Grünen in Linden-Limmer werden versuchen kurzfristig eine Veranstaltung zum Thema durchführen um den Stadtteil über die Möglichkeit von Einwendungen zu informieren, falls das nicht klappt, zumindest aber ein Flugblatt / Plakat erstellen!

Rainer-Jörg Grube,  Stellvertretender Bürgermeister Stadtbezirk 10 der LHH / Linden – Limmer


Bekanntmachung der Landeshauptstadt Hannover
für den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

Planfeststellungsyerfahren zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Ihme im Bereich der Benno-Ohnesorg-Brücke. Die Landeshauptstadt Hannover hat für das o. a. Vorhaben die Planfeststellung gem. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover.

Gegenstand der Planung sind Abgrabungen des rechtsseitigen Ihmevorlandes mit dem Ziel, dem Hochwasser mehr Raum zum Abfluss zur Verfügung zu stellen und die Hochwasserstände abzusenken. Gleichzeitig sollen die Ufer im Anschluss an die Abgrabungsflächen durch Verwallungen und Hochwasserschutzmauern soweit aufgehöht werden, dass ein Einströmen von Hochwasser (HQ 100) in die Calenberger Neustadt verhindert wird.

Der Antrag mit Planunterlagen liegt gem. § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Zeit vom 8. April bis 7. Mai 2010 in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz l, 30159 Hannover, im Bürgerservice Bauen während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr, außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice Bauen montags bis freitags von 6.30 bis 18.00 Uhr neben der Pförtnerloge zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, folglich bis spätestens 21. Mai 2010 einschließlich, schriftlich oder zur Niederschrift beim NLWKN – Direktion, Geschäftsbereich VI, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, oder bei der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Rudolf-Hillebrecht-Platz l, Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 VwVfG).Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Hinweise:

  • Durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
  • Ein Erörterungstermin wird noch rechtzeitig bekannt gemacht.
  • Die Benachrichtigung über den Erörterungstermin und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen können durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Mit dem vorstehenden Anhörungsverfahren wird gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. l UVPG durchgeführt.

Hannover, den 30. März 2010

Der Oberbürgermeister
Im Auftrag Rotaug