Entscheidung: Keine Bestattungen auf dem Lindener Bergfriedhof

Selbst unter gestalterisch optimierten Bedingungen bleibt die Wiedereröffnung von außer Dienst gestellten Stadtteilfriedhöfen aus Sicht der Verwaltung unwirtschaftlich, da bereits heute etwa 90 ha an Überhangflächen auf den im Betrieb befindlichen Friedhöfen zu unterhalten sind und die zu erwartenden höheren Unterhaltungskosten zu einem größeren Defizit im Gebührenhaushalt oder aber zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren führen würden.

Entsprechend sieht die Verwaltung auch den Gleichheitsgrundsatz missachtet, wenn aufgrund der bestehenden Bedürfnisse einer Minderheit in Linden alle Friedhofsnutzer der Stadt Hannover höhere Gebühren zu zahlen hätten. Ebenfalls würde der Gleichheitsgrundsatz dadurch missachtet, dass dieser Friedhof selbst unter optimalen Bestattungsbedingungen nur einen Teil der 37.000 Lindener im Todesfall aufnehmen könnte.

Wie in der Bezirksratssitzung vom 23.01.2008 von der Verwaltung ausführlich dargestellt, kommt die Verwaltung im Rahmen ihrer Interessenabwägung jedoch zu dem Ergebnis, dass der Friedhof seinen besonderen Charakter als Naherholungsgebiet, insbesondere zur Scilla-Blüte, beibehalten soll und dass dem – neben den genannten finanziellen und wirtschaftlichen Gründen – eine auch teilweise Friedhofsnutzung entgegenstehen würde. Die Verwaltung wird dem Rat daher keinen Vorschlag mit dem Ziel, auf eine Wiederöffnung des außer Dienst gestellten Friedhofs hinzuwirken, unterbreiten, der Voraussetzung für die Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs wäre.